Informationen zum so genannten Asylpaket II

Inhalt der flüchtlingspolitischen Verabredungen und Verständigungen der Parteivorsitzenden von SPD, CDU und CSU vom 05.11.2015 und 28.01.2016

Auszubildende Flüchtlinge werden besser integriert:

Es soll ein sicheres Aufenthaltsrecht für die Dauer der Ausbildung und für eine Weiterbeschäftigung von 2 Jahren geschaffen werden (3+2). Eine jährliche Neugenehmigung des Aufenthalts entfällt. Hierfür gilt eine Altersgrenze wird von 25 Jahren. Damit wird mehr Rechtssicherheit und Verfahrensvereinfachungen für auszubildende Flüchtlinge und ausbildende Betriebe geschaffen.

Flüchtlinge haben dadurch die Gewissheit, dass sie im Anschluss an ihre Ausbildung ihre erlernten Qualifikationen einbringen und weitere Praxiserfahrungen sammeln können. Für die Unternehmer zahlt sich ihr Ausbildungsengagement stärker aus und gibt ihnen mehr Planungssicherheit und schafft so insgesamt mehr Anreize, Ausbildungsplätze zur Verfügung zu stellen. Aus diesem Grund haben sich auch Gewerkschaften und Wirtschaftsverbände immer wieder für die 3+2-Lösung ausgesprochen.

Familiennachzug:

Mit Inkrafttreten des Asylpakets II wird für Geflüchtete mit eingeschränktem, so genanntem subsidiären Schutz der Familiennachzug für einen Zeitraum von zwei Jahren ausgesetzt. Nach Ablauf der zwei Jahre tritt die Rechtslage, die seit dem 1. August 2015 derzeit gilt, automatisch wieder in Kraft. Innerhalb künftiger Kontingente für Flüchtlinge aus der Türkei, dem Libanon oder Jordanien soll der Familiennachzug zu bereits in Deutschland lebenden Flüchtlingen vorrangig berücksichtigt werden – das sind vor allem Syrer.

Subsidiären Schutz erhalten Hilfesuchende, die sich nicht auf das Grundrecht auf Asyl berufen können und auch keinen Schutzstatus nach der Genfer Flüchtlingskonvention genießen, aber dennoch nicht zurückgeschickt werden, weil ihnen dort zum Beispiel Folter oder Todesstrafe oder die Gefahr von Tod oder Verletzung im Rahmen eines Krieges oder Bürgerkrieges drohen. Der subsidiäre Schutz setzt eine schwere Menschenrechtsverletzung voraus, ohne dass die beim Flüchtlingsstatus erforderliche Verknüpfung mit einem persönlichen Diskriminierungsmerkmal erforderlich ist. Er geht auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte zurück und ist europarechtlich verankert in der EU-Richtlinie zum internationalen Schutz.

Sichere Herkunftsstaaten:

Marokko, Algerien und Tunesien sollen als weitere sichere Herkunftsstaaten eingestuft werden, um abgelehnte Asylbewerber von dort schneller wieder in ihre Heimat zurückzuschicken. Die Zahl der Geflüchteten aus diesen Ländern ist seit Ende des vergangenen Jahres deutlich gestiegen. Dies ist allerdings nicht an das Asylpaket II gekoppelt, da hierfür die Zustimmung des Bundesrates erforderlich ist.

„Registrierungszentren“:

Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten, mit Wiedereinreisesperren, mit Folgeanträgen oder ohne Mitwirkungsbereitschaft sollen künftig in neuen so genannten „besonderen Aufnahme-Einrichtungen“ untergebracht werden. Die Asylanträge sollen dort durch ein beschleunigtes Verfahren innerhalb von zwei Wochen bearbeitet werden. Die neuen Einrichtungen sind für die Asylantragstellung, die Antragsbearbeitung und -entscheidung, das Rechtsmittelverfahren und die Rückführung abgelehnter Bewerber ausschließlich zuständig. Für diese Flüchtlinge gilt die Residenzpflicht und sie müssen sich im Bezirk der für sie zuständigen Ausländerbehörde aufhalten. Verlassen sie diesen ohne Erlaubnis werden ihnen Leistungen gestrichen, und das Asylverfahren ruht.

Damit werden die Kommunen entlastet und die Integrationsbedingungen verbessert. Denn sie haben mit der Aufnahme und Versorgung von Flüchtlingen eine riesige Aufgabe zu bewältigen. Die Kapazitäten sind jedoch begrenzt – sowohl personell, räumlich als auch finanziell. Die Städte und Gemeinden können sich zukünftig mehr auf die Integration der Zuwanderer konzentrieren, die bei uns bleiben werden.

Kosten der Sprach- und Integrationsförderung:

Wegen der Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und nach SGB II soll für die Erbringung von Sprach- und Integrationskursen künftig generell eine angemessene Eigenbeteiligung und 10 Euro monatlich vorgesehen werden.

Rückführungen:

Es soll unter Fortentwicklung der bereits bestehenden Clearingstelle eine neue Organisationseinheit eingerichtet werden, die in ständigem Kontakt mit den Botschaften der Herkunftsländer steht und die nötigen Papiere für Personen, die Deutschland wieder verlassen müssen, beschafft. Es konnten bereits mit Balkan-Staaten erfolgreiche Vereinbarungen über einen Pass-Ersatz getroffen werden, wodurch Rückführungen deutlich vereinfacht und beschleunigt werden. Solche Vereinbarungen werden auch mit anderen Staaten, insbesondere in Afrika, angestrebt. Es sollen die Rahmenbedingungen für die Erstellung ärztlicher Atteste im Zusammenhang mit Abschiebungen präzisiert und klargestellt werden. Damit sollen Verzögerungen und Missbrauch entgegengewirkt werden.

Integration:

„Denjenigen Menschen, die zeitlich befristet oder dauerhaft in Deutschland Aufnahme finden, wollen wir Integration ermöglichen, indem wir das schnelle Erlernen der deutschen Sprache und ihre Integration in den Arbeitsmarkt umfassend fördern. Zum Gelingen der Integration gehören unabdingbar auch das Verständnis und die Beachtung der Rechts- und Werteordnung des Grundgesetzes sowie die Einhaltung der Gesetze.“

aus der Übereinkunft mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten vom 28.01.16

„Für diejenigen, die ein Bleiberecht haben, gilt es, Integration aktiv zu gestalten. Denn eine erfolgreiche Integration ist auch im Hinblick auf den demografischen Wandel eine Chance für alle und wird von vielen gesellschaftlichen Verantwortungsträgern unterstützt. Die Bundeskanzlerin und Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder sprechen sich deshalb für ein zwischen Bund und Ländern abgestimmtes Integrationskonzept für Flüchtlinge mit Bleibeperspektive aus. Es bedarf dazu einer kontinuierlichen Anpassung der Regelsysteme und der Infrastruktur, vor allem in den Bereichen Sprachförderung, Integrationskurse, Bildung, Ausbildung, Studium und Arbeitsmarkt sowie beim Wohnungsbau. Sie werden sich zügig über die erforderlichen Schritte verständigen; hierzu wird eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe gebildet, die bis Ende Februar 2016 erste Eckpunkte und bis Ende März 2016 ein Konzept unterbreitet.“


Auf der Webseite der SPD-Bundestagsfraktion werden Fragen und Antworten zum Asylverfahren sowie die Grundbegriffe der Asyl- und Flüchtlingspolitik umfassend erläutert – beispielsweise der Unterschied zwischen einem „Flüchtling“ und einem „Asylberechtigten“, wer „subsidiär schutzberechtigt“ ist und wie das Asylverfahren abläuft: www.spdfraktion.de/themen/fragen-und-antworten-zum-asylverfahren