Reform des Liegenschaftsfonds
Die SPD Neu-Westend hat auf seiner Abteilungsversammlung am 20.1.2009 den folgenden Antrag bei zwei Enthaltungen angenommen und wird ihn auf der Kreisdelegiertenversammlung der SPD Charlottenburg-Wilmersdorf am 27.2.2009 einbringen:
Die KDV Charlottenburg-Wilmersdorf möge beschließen:
Der Landesparteitag möge beschließen
Reform des Liegenschaftsfonds zur besseren Berücksichtigung von Belangen der Stadtentwicklung
Die SPD-Mitglieder des Senats sowie die SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus werden aufgefordert, den Liegenschaftsfonds mit dem Ziel einer besseren Berücksichtigung von Belangen der Stadtentwicklung und der Wirtschaftspolitik zu reformieren. Dazu gehören insbesondere die folgenden Eckpunkte:
- Übergang der Zuständigkeit für den Liegenschaftsfonds auf die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung.
- Vetorecht im Steuerungsausschuss für die Bezirke bei Grundstücken, die auf ihrem Gebiet liegen.
- Im Geschäftsbesorgungsvertrag zwischen dem Land Berlin und dem Liegenschaftsfonds ist zu verankern, dass der Fonds bei seinen Vorschlägen zur Verwertung von Grundstücken die Belange der Stadtentwicklung, der Sozial- und der Wirtschaftspolitik zu berücksichtigen hat.
- Jedes Mitglied des Steuerungsausschusses des Liegenschaftsfonds bekommt ein Vorschlagsrecht bei der Verwertung von Grundstücken und bei dem Vermarktungsweg (Bieterverfahren, Direktvergabe, Festpreisvergabe).
Mit dem Ziel der bestmöglichen Vermarktung und Verwertung von (der öffentlichen Hand gehörenden) Grundstücken hat das Land Berlin im Jahr 2001 den sog. Liegenschaftsfonds gegründet. Die Konzeption des Liegenschaftsfonds sieht vor, dass bei der Grundstücksverwertung neben dem reinen Verwertungsinteresse auch die Belange der Stadtentwicklung und der Wirtschaftspolitik berücksichtigt werden sollen. Im Lichte der Erfahrungen der zurückliegenden Jahre ist festzustellen, dass dieses in der Praxis nur unzureichend gelingt. Wenn ein Bieter das höchste finanzielle Gebot für ein Grundstück abgibt, dann erhält er in der Regel den Zuschlag. Da sich für den Bieter der Kaufpreis rechnen muss, sind oftmals u.a. die soziale „Entmischung“ von Kiezen durch Luxusbebauungen und eine fragwürdige Ästhetik von Gebäuden die Folge. Scheibchenweise wird Berlin fast unmerklich meistbietend verkauft. Das Gesicht und Sozialgefüge der Stadt bekommen immer mehr Kratzer, die auch in Jahrzehnten noch zu sehen und zu spüren sein werden. Wichtige Kriterien der Sozial- und Stadtentwicklungspolitik müssen sich zwangsläufig dem Diktat des größtmöglichen Gewinns für die Landeskassen beugen.
Die fehlende Berücksichtigung von Belangen der Stadtentwicklung resultiert aus der Konstruktion des Liegenschaftsfonds. Der Fonds hat als personalstarke Einrichtung das alleinige Vorschlagsrecht für die Verwertung von Grundstücken und nutzt diesen Einfluss zur Einnahmemaximierung. In seinem Steuerungsausschuss ist die Rolle der Senatsverwaltung für Finanzen sehr stark, der Einfluss anderer Senatsverwaltungen und der Bezirke ist dagegen eher schwach. Zudem empfiehlt sich in Hinblick auf die derzeitige wirtschaftliche Krise ohnehin Zurückhaltung beim Verkauf von landeseigenen Immobilien, da die derzeitig zu erzielenden Preise dem Wert des Landeseigentums nicht gerecht werden.